Immobilien die in der Denkmalliste verzeichnet sind, werden als Denkmalimmobilien bezeichnet. Näheres regelt das Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG). Als kulturelles Erbe eingestuft wird ihr Erhalt in Deutschland durch den Staat gesichert (§ 1 DSchG) und auf einmalige Weise gefördert.
Als überdauernde Zeitzeugen kultureller Epochen sind Denkmalimmobilien auch prachtvolle Werke der deutschen Baukunst. Sie bilden die historische Entwicklung der Baukultur ab. Mit einer Geschichte die teilweise über 100 Jahre zurückgeht, verleihen Denkmalimmobilien einem Stadtbild die einmalige Note. Ein Vorzug, mit dem andere Immobilien meist nicht mithalten können, denn durch ihre Geschichte besitzen denkmalgeschützte Immobilien Charakter und Ausstrahlung.
Denkmalschutz Immobilien bieten aber nicht nur einen kulturellen Mehrwert. Als Investition gelten diese Immobilien als die Premium-Klasse unter den Immobilien. Das liegt an der umfangreichen Förderung, die einer solchen Immobilie durch den Denkmalschutz zusteht und den hohen Mietrenditen und Wiederverkaufspreisen, welche diese erwirtschaften.
Den Status des Denkmals erhält eine Immobilie durch die Einstufung vom Amt für Denkmalschutz und die Aufnahme in die Denkmallisten, die von den unteren Denkmalbehörden geführt werden (§ 10 DSchG). Die Voraussetzung für diese Einstufung ist die Erfüllung der Kriterien für Baudenkmäler. Ab dem Zeitpunkt der Einstufung gilt die Immobilie als erhaltungswürdiges Denkmal (§ 3 DSchG).
Eine anerkannte Denkmalimmobilie kann staatlich gefördert werden (§ 29 DSchG) durch Mittel der jeweiligen Landeshaushalte. Dies aber nur im Rahmen der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel. Angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand ist kaum mit einer Mittelvergabe zu rechnen. Der Staat sucht daher immer häufiger nach privaten Investoren, bei denen sich die staatliche Förderung meist auf Zugeständnisse in der Sanierung beschränkt.
Der Staat fördert die Denkmalimmobilien aber auch noch durch Steuervergünstigungen. Dazu wurde der § 7i ins Einkommensteuergesetz (EkStG) aufgenommen, der die steuerliche Förderung von Denkmalimmobilien für private Käufer regelt.
Gerne bieten wir ein unverbindliches und individuelles Beratungsgespräch an.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
Haben Sie Fragen oder wollen Sie einen Beratungstermin vereinbaren?
Jetzt KontaktierenMehr Informationen zu Denkmalimmobilien finden Sie
unter folgenden
Links:
>> Was ist eine Denkmalimmobilie ?
>> Was bedeutet
Denkmalimmobilien Sanierung
?
>> Was sind die Vorteile einer Denkmalimmobilie?
>> Gründe
für den Kauf einer
Denkmalimmobilie
>> Wie finanziere ich eine Denkmalimmobilie ?
>> Berechnen Sie Ihren
Steuervorteil!
Weitere
Informationen zu unseren Bestands- sowie aktiven
Immobilien:
>> Aktuelle
Immobilien finden sie
hier