Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bietet nicht nur Vorteile gegenüber anderen Wertanlagen, sondern auch gegenüber dem Kauf von Neubau- oder Bestandsimmobilien.
Die wesentlichen Vorteile sind zuerst im Bereich der Steuern zu finden, denn als Denkmal eingestufte Immobilien erhalten eine zusätzliche Förderung durch den Staat. Die für die Sanierung erforderlichen Kosten bilden den größten Teil des Kaufpreises und können vom Erwerber steuerlich geltend gemacht werden.
Die Steuervorteile einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen, wodurch auch die Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind. Zu beachten ist allerdings, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertig- stellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten sind außerdem nur dann anzusetzen, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten.
Der Käufer einer Denkmalimmobilie kann durch die Denkmalschutz AfA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, auf besondere Weise anerkannt.
Je nach späterer Nutzung können Selbstnutzer diese Kosten zu 90% gleichmäßig verteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend machen, während Kapitalanleger diese Kosten sogar in voller Höhe über 12 Jahre ansetzen können. Dabei werden in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% steuerlich berücksichtigt. Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher sind auch die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge für den Käufer.
Diese im Vergleich zu Bestand- oder Neubauimmobilien sehr umfangreichen Abschreibungs- möglichkeiten machen Denkmäler zu einer lukrativen Anlage und zur letzten Möglichkeit mit Immobilien Steuern zu sparen.Steuerfreiheit nach SpekulationsfristNach einer Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für Immobilien beim Verkauf Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Wertanlagen, auf deren Gewinne die seit Anfang 2009 geltende Abgeltungssteuer erhoben wird, fallen die Veräußerungsgewinne von Immobilien nicht unter diese Regelung und bleiben weiterhin steuerfrei.
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